EB Wohngebäude - iSFP (EBW)

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) - iSFP

Der Sanierungsfahrplan für Ihr bestehendes Wohngebäude


Ihr Fahrplan zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz


Wir erstellen energetische Gutachten, bzw individuelle Sanierungsfahrpläne, die mit zukunftsweisenden und umweltbewussten Techniken und Anwendungen auf Ihr Objekt abgestimmt werden und decken das einzusparende Energiepotenzial Ihrer vier Wände auf.

 

Neutralität und Unabhängigkeit bieten uns und Ihnen die Möglichkeit insbesondere Herstellerunabhängig zu bewerten und die wirtschaftlichsten Methoden anzuwenden.

 

Bei dieser Energieberatung wird Ihr Wohngebäude genau unter die Lupe genommen und ein Fahrplan für dessen energetische Sanierung aufgestellt. Dabei sehen wir uns Ihr Gebäude, Ihre Heizungsanlage und Ihre Anlagentechnik an.

 

Dann schlagen wir Ihnen Maßnahmen vor, durch die Sie wertvolle Energie und damit auch bares Geld sparen können. Die vorgeschlagenen

Maßnahmen werden abschließend in einem schriftlichen und anbieterneutralen Bericht, kurz iSFP mit folgenden Inhalten zusammengefasst und Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutert:

 

• Energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage


• Ermittlung der energetischen Schwachstellen


• Konkrete Vorschläge für Energiespar-Maßnahmen (auch individuelle Bewertungen)


• Darstellung der Einsparpotenziale inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung


• Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt


• Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer

Energien


• Auskunft über alle aktuell von Ihnen nutzbaren Förderprogramme



Förderung der Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen / individuellen Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude mit der Richtlinie vom 28. Januar 2020 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Um die ambitionierten Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllen zu können, werden Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert.

 

Es werden Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten gewährt.

 

Bei Wohneigentümergemeinschaften werden zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung mit maximal 500 Euro gewährt.

 

Durch die Erstellung des Sanierungsfahrplans können Sie bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen nach BEG zusätzlich zu der Förderung der baulichen Maßnahmen 5 % Bonusförderung erhalten. Außerdem erfüllen Sie 5 % des Pflichtanteils von insgesamt 15 % der Anforderungen des EWärmeG.

 

Der Förderantrag für die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird bei dem BAFA durch uns gestellt und bis zum Abschluss betreut. Sie erhalten mit Abschluss der Beratung eine Entscheidungsgrundlage, mit der Sie Ihre Planung für Ihre wirtschaftliche Zukunft vervollständigen und in die Umsetzung einsteigen können.

 

Die aktuellen Fördermöglichkeiten zur Energieberatung können Sie folgenden Links entnehmen:

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html

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